Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.amg-tirol.at. Die AMG Tirol GmbH ist bestrebt, ihre Internetpräsenz möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten – im Einklang mit dem Bundesgesetz über barrierefreie Zugangsmöglichkeiten (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist derzeit nur teilweise mit den gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Diese Einschätzung basiert auf einer internen Prüfung, die am 27. Juni 2025 durchgeführt wurde.
Kurzbeschreibung der Website
Die Website amg‑tirol.at stellt die Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH (amg‑tirol) vor – eine gemeinnützige Einrichtung, die seit 2005 als zentrale Koordinations‑, Kontakt‑ und Anlaufstelle für arbeitsmarktpolitische Initiativen in Tirol fungiert. Besucher erfahren auf der Seite mehr über die Organisation, ihre Struktur und Ziele, das Team, aktuelle Jahresberichte, offene Jobs sowie über die verschiedenen Arbeitsfelder.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen bestehen derzeit folgende Einschränkungen:
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- ARIA-Kennzeichnungen: In bestimmten Websitebereichen fehlen semantische Markierungen (z. B. Rollen oder Statusmeldungen), die für unterstützende Technologien erforderlich wären.
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- Bilder und Grafiken: Einige visuelle Inhalte sind (noch) nicht mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
Die Behebung dieser Einschränkungen ist für das Jahr 2026 geplant.
Erstellungsdatum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 12. August aktualisiert.
Kontakt und Feedback
Sollten Ihnen Mängel im Hinblick auf die Barrierefreiheit dieser Website auffallen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Nutzen Sie dafür gerne unser Kontaktformular oder melden Sie sich direkt bei uns:
Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH
6020 Innsbruck
Colingasse 12
Telefon: +43 (0) 512 / 56 27 91
E-Mail: info@amg-tirol.at
Beschwerdemöglichkeit bei mangelnder Barrierefreiheit
Sollten Sie uns bereits auf Barrieren hingewiesen haben und keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, eine offizielle Beschwerde einzureichen. Diese Beschwerde können Sie elektronisch an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) richten, die als zuständige Stelle für die Überwachung der Einhaltung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) fungiert. Das Online-Beschwerdeformular finden Sie auf der Website der FFG: Kontaktformular der Beschwerdestelle – FFG
Die FFG prüft, ob die gemeldeten Mängel tatsächlich einen Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit darstellen. Ist die Beschwerde berechtigt, spricht die FFG Empfehlungen aus und schlägt konkrete Maßnahmen zur Behebung der Barrieren vor. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie ebenfalls auf der oben genannten Seite.